Automatischer Austausch über Finanzkonten: Staatenaustauschliste 2018 veröffentlicht

Auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 haben zahlreiche Staaten den „Common Reporting Standard“ (CRS) unterschrieben. Auf Grundlage des CRS werden Informationen über Konten bzw. Vermögensanlagen zwischen den an diesem Informationsaustausch teilnehmenden Staaten und Gebieten automatisch ausgetauscht.

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium nun die finale Staatenaustauschliste 2018 bekannt gegeben. Enthalten sind die Staaten, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.2018 erfolgt.

Am 30.9.2017 ist der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten gestartet. Zu einer Auswertung dieser Daten kam es bislang aber noch nicht. Auf Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister im Februar 2018: „Dem Bundeszentralamt für Steuern wurden bislang von
46 Staaten und Gebieten Finanzkontendaten ... übersandt. Hiervon wurden bisher keine Daten an die jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden weitergeleitet.“

Und weiter: „Derzeit bereitet das Bundeszentralamt für Steuern die Zuordnung der Datensätze von deutschen Steuerbürgern im Ausland zu den zuständigen Finanzämtern vor Ort vor. Eine Weiterleitung der Daten an die zuständigen Landesfinanzbehörden kann erst erfolgen, wenn die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Versendung und Annahme der Daten geschaffen wurden. Nach derzeitigem Stand sollen Daten spätestens ab 2019 an die zuständigen Landesfinanzbehörden übersandt werden.“

Beachten Sie | Weiterführende Informationen zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten erhalten Sie sowohl auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (unter www.iww.de/s308) als auch auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (unter www.iww.de/s1805).

Quelle | BMF-Schreiben vom 28.6.2018, Az. IV B 6 - S 1315/13/10021 :050, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 202101; Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), BT-Drs. 19/695, Nr. 53 und Nr. 54 vom 9.2.2018