Die Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 erfolgt nach der Betriebsart (z. B. Handelsbetriebe und Fertigungsbetriebe), dem Umsatz und dem steuerlichen Gewinn. Regelmäßig werden neue Abgrenzungsmerkmale festgelegt, aktuell für den 24. Prüfungsturnus (1.1.2024).
Für Handelsbetriebe gilt z. B. die nachfolgende Klassifizierung. Dabei reicht es aus, dass eine der beiden Grenzen überschritten wird. Zum besseren Vergleich sind auch die Umsatz- und Gewinngrößen für den 23. Prüfungsturnus (1.1.2019) aufgeführt:
Klassifizierung für Handelsbetriebe
Größenklasse Umsatz (über) Gewinn (über)
Großbetrieb
1.1.2019 8.600.000 EUR 335.000 EUR
1.1.2024 14.000.000 EUR 800.000 EUR
Mittelbetrieb
1.1.2019 1.100.000 EUR 68.000 EUR
1.1.2024 8.600.000 EUR 335.000 EUR
Kleinbetrieb
1.1.2019 210.000 EUR 44.000 EUR
1.1.2024 1.100.000 EUR 68.000 EUR
Quelle | BMF-Schreiben vom 15.12.2022, Az. IV A 8 - S 1450/19/10001 :003, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 233070